Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die strukturierte, standardisierte sowie ganzheitliche Energieberatung

So machen wir das:

Wir begehen zusammen mit Ihnen Ihr Gebäude und ermitteln die wesentlichen Gebäudedaten. Dazu zählen die energetischen Qualitäten der Bauteile (Dach, Außenwände, Fenster, Türen und Keller) und die vorhandene Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, ggf. Lüftungsanlage). Der wesentliche Bestandteil unserer Leistung ist ein energetisches Sanierungskonzept mit klaren Handlungsempfehlungen. Mit diesem Konzept senken Sie Ihren Energiebedarf energetisch und wirtschaftlich sinnvoll. 

Dabei kann der iSFP als Basis für eine schrittweise Umsetzung von Einzelmaßnahmen oder für eine Gesamtsanierung in einem Zug genutzt werden. Bei der Ausarbeitung der Maßnahmen berücksichtigen wir selbstverständlich die Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen sowie Ihre persönlichen Wünsche, Interessen und Vorstellungen. Wir erarbeiten das Energiekonzept und ermitteln die Kosten für die Umsetzung basierend auf unseren Erfahrungswerten. Dabei berücksichtigen wir selbstverständlich alle relevanten Faktoren, einschließlich Umfeldmaßnahmen, mögliche Sowieso-Kosten und die gegebenen Fördermöglichkeiten. 

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierter Software, die automatisch die aktuellen Berechnungsvorgaben und Fördervoraussetzungen berücksichtig und die geltenden Fördersätze der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einbezieht. 

Sie erhalten eine detaillierte Dokumentation in Form eine förderfähigen Sanierungsfahrplanes sowie einer dazu ausführlich beschriebenen Umsetzungshilfe inklusive aller Berechnungsergebnisse. In einem abschließenden Gespräch erläutern wir Ihnen die in diesen Dokumenten enthaltenen Vorschläge für eine energetische Sanierung im Einzelnen.

Häufige Fragen zum iSFP:

Wie wird der iSFP gefördert? 

Für die Beratung kann beim BAFA ein Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten beantragt werden. Das sind jedoch höchstens 650 Euro für ein Ein- und Zweifamilienhaus und höchstens 850 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. (Stand 02.0205)

Was bringt der iSFP-Bonus? 

Eine Energieberatung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird zusätzlich mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 250 Euro gefördert, wenn Honorarkosten zur Erläuterung des Energieberatungsberichts auf einer Eigentümerversammlung oder Beiratssitzung entstehen. (Stand 02.0205)

Ist es verpflichtend, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen?

Sie sind nicht verpflichtet, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan gibt Ihnen alle Informationen und Entscheidungsgrundlagen an die Hand, die Sie brauchen, um die energetische Verbesserung Ihres Gebäudes besser zu planen und umzusetzen.

Ich möchte meine Heizung erneuern, macht es Sinn vorher einen iSPF erstellen zu lassen?

In der Tat empfiehlt es sich insbesondere im Falle älterer, unsanierter Gebäude, zunächst Dämmmaßnahmen am Gebäude zu prüfen/umzusetzen und die neue Heizung direkt auf den dann gegebenen energetischen Stand auszulegen. Eine exakte Auslegung auf eine möglichst geringe Gebäudeheizlast ist entscheidend für eine gute Effizienz. Das gilt insbesondere bei der Umstellung auf eine Wärmepumpe. 

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